Information zur Leerstandsabgabe

Immobilie

Mit Inkrafttreten des Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz am 01.01.2023 unterliegen Gebäude, Wohnungen und sonstige Teile von Gebäuden, die über einen durchgehenden Zeitraum von 6 Monaten nicht als Wohnsitz verwendet werden (Leerstand), einer Leerstandsabgabe. 

Der Abgabenanspruch entsteht für die ersten 6 Kalendermonate mit Vollendung des 6. Monats, in dem ein Leerstand besteht und in weiterer Folge mit Ablauf des jeweiligen Kalendermonats, in dem ein Leerstand besteht. 

Die Leerstandsabgabe ist eine Selbstbemessungsabgabe, d.h. der Abgabenschuldner hat die angefallene Abgabe für einen durchgehenden Leerstand von mindestens 6 Monaten im abgelaufenen Jahr bis zum 30.04. des Folgejahres selbst zu erklären und an die Gemeinde zu entrichten. Für eine im laufenden Jahr 2023 entstehende Steuerpflicht hinsichtlich der Leerstandsabgabe ist daher erst bis zum 30.04.2024 eine Erklärung abzugeben und die Leerstandsabgabe an die Gemeinde Going am Wilden Kaiser abzuführen. Das Erklärungsformular wird auf der Homepage im Menü Bürgerservice > Dienstleistungen> Formulare zur Verfügung gestellt werden.


LeerstandsabgabeFormular_2024.pdf (0.17 MB)

20.12.2023